Schülerfahrkarte für das Schuljahr 2024/2025
Liebe Eltern,
ab dem 27.05.2024 können Sie für Ihr Kind die Fahrkarte für das kommende Schuljahr beantragen, wenn Sie Anspruch darauf haben.
Ein Antrag muss NUR gestellt werden, wenn Ihr Kind eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder bei einem Umzug.
Sie müssen KEINEN Antrag stellen, wenn Sie schon einmal einen Antrag über das OLAV-Verfahren gestellt haben und sich Ihre Wohnadresse und die besuchte Schule nicht ändern.
Weitere Informationen finden Sie unter „Anmeldung & Fahrkarte„.