Corona-Informationen: Aktuelle Regeln

20. März 2022

Corona-Regeln ab dem 21.03.2022

Maskenpflicht
Bis zum Beginn der Osterferien bleibt die Maskenpflicht bestehen.

Testpflicht
Ab dem 21. März besteht keine Verpflichtung zum Testen mehr. Selbsttests können freiwillig zu Hause in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Auf Wunsch erhalten die Schüler dafür eine Packung mit Tests für die Durchführung zu Hause. Die Testmenge ist für Testungen zweimal pro Woche bis zu den Osterferien und einmal am letzten Tag der Osterferien ausreichend.

Corona-Regeln ab dem 03.04.2022

Aufgehobene Maskenpflicht
Nach den Osterferien gilt die Maskenpflicht nicht mehr. Masken können aber weiterhin freiwillig getragen werden.

Selbsttests
Selbsttests können weiterhin freiwillig zu Hause durchgeführt werden. Besonders wichtig ist dies, wenn es zu engen Kontakten mit einer infizierten Person gekommen ist oder, wenn Krankheitssymptome auftreten.

Gefährdete Personen
Wenn ein Schüler zu der sogenannten „vulnerablen“ Personengruppe gehört, sollen gesonderte Absprachen getroffen werden. In einem solchen Fall könnte man zum Beispiel erwägen, weiterhin eine Maske zu tragen und besonders auf einen Sicherheitsabstand zu achten. Auch Selbsttests können dann regemäßig durchgeführt werden.

Schnupfenplan
Die Beachtung des Schnupfenplans ist besonders wichtig, weil erst die Testpflicht und dann auch die Maskenpflicht aufgehoben werden. Machen Sie bei auftretenden typischen Symptomen einen Schnelltest. Melden Sie Ihr Kind im Zweifelsfall krank, bis es symptomfrei ist.